Mit dem Jahreswechsel ist es nun also in Kraft getreten, das vielzitierte Behindertengleichstellungsgesetz (kurz BGStG). „Barrierefreiheit“ lautet das Stichwort. Bislang waren damit oft nur bauliche Barrieren gemeint, die etwa mithilfe von Liftanlagen oder Rampen barrierefrei gemacht wurden. Damit kratzt man aber nur an der Oberfläche, an der Spitze des Eisbergs.
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht, das möglichst umfassend und ganzheitlich umgesetzt werden muss. Und das betrifft ganz besonders auch Informationen, unsere Sprache, das gesprochene und geschriebene Wort. Das BGStG selbst soll aber keine künstlich geschaffene Barriere sein, die Unternehmern und Dienstleistern Zeit, Geld und Nerven kostet. Das Gesetz macht eigentlich nur sichtbar, was viel zu lange im Hintergrund war. In Österreich leben rund 8,5 Millionen Menschen. 25 % davon können nur sehr schlecht, oder gar nicht schreiben und nur sehr schlecht, oder gar nicht lesen. Das sind mehr als 2 Millionen Menschen. 1 von 4 Personen hat große Probleme, Texte zu lesen und/oder zu verstehen. Alarmierende Zahlen, die nachdenklich machen. Fakten, die man nicht ignorieren kann. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass vielen potentiellen Kunden zahlreiche Angebote einfach aus Verständnisgründen vorenthalten bleiben.
Da wird einem schnell klar, dass es wohl nicht ausreicht, einfach die Schriftgröße zu ändern und den Zeilenabstand zu erhöhen. Wie man sein Unternehmen, sein Angebot und seine Dienstleistung den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechend aufbereitet, dazu stehen in halbtägigen Workshops die PR Profis von b’kom gerne Rede und Antwort.
Nächste Workshop-Termine über Barrierefreiheit und barrierefreie Information, jeweils von 9 – 13 Uhr:
- 2.2016 (Innsbruck)
- 3.2016 (Völs)
- 4.2016 (Innsbruck)
Begrenzte Teilnehmerzahl.
Anmeldung:
b’kom
Brigitta Hochfilzer
Tel.: +43.676.9338424
E-Mail: office@barrierefreie-kommunikation.at
www.barrierefreie-kommunikation.at


