Mit Jahresbeginn ist die zehnjährige Übergangsfrist zum Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz (BGStG) ausgelaufen. Das bedeutet, seit 1. Jänner 2016 müssen Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, barrierefrei angeboten werden.
Doch es gibt ein noch viel besseres Argument dafür, sich mit barrierefreier Kommunikation zu beschäftigen und unser b’kom Seminar zu besuchen:
40 % unserer Kunden verstehen uns nicht richtig!
PR- und Kommunikationsberaterin Brigitta Hochfilzer, zertifizierte Expertin für barrierefreie Kommunikation, und PR-Fachmann Mag. (FH) Tobias Schmidhuber, PRESSETEXTER Text- und Kommunikationsagentur GmbH, informieren im b’kom Seminar über:
- Gesetzliche Bestimmungen zu barrierefreier Information
gesetzliche Grundlagen ◊ rechtliche Vorgaben ◊ mögliche Konsequenzen
- Was ist barrierefreie Kommunikation? Was ist zu beachten?
Sprache, in Wort und Schrift ◊ audiovisuelle Information ◊ visuelle Information ◊ Zwei-Sinne-Prinzip ◊ Websites ◊ Leitsysteme, …
- Wo ist der Bedarf? Wo sind wirtschaftliche und gemeinnützige Vorteile?
Neue Kundenschichten ◊ Ressourcen-Optimierung ◊ Kosteneinsparungen


